ShoutcastMedia CMS Community License

ShoutcastMedia CMS steht unter der ShoutcastMedia CMS Community License. Nutzung kostenfrei, Spenden freiwillig. Änderungen an öffentlich betriebenen oder weitergegebenen Versionen müssen an den Lizenzgeber übermittelt werden.

Kurzhinweis

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ShoutcastMedia CMS
Copyright (c) 2026 Marc Prager / ShoutcastMedia.de
License: ShoutcastMedia CMS Community License 1.0 (see LICENSE.md)
Notice: Nutzung kostenfrei, Spenden freiwillig; Änderungen an öffentlich betriebenen oder weitergegebenen Versionen müssen an den Lizenzgeber übermittelt werden.
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# NOTICE

ShoutcastMedia CMS steht unter der ShoutcastMedia CMS Community License. Nutzung kostenfrei, Spenden freiwillig. Änderungen an öffentlich betriebenen oder weitergegebenen Versionen müssen an den Lizenzgeber übermittelt werden.

Copyright (c) 2026 Marc Prager / ShoutcastMedia.de

Lizenz: ShoutcastMedia CMS Community License 1.0  
Vollständiger Lizenztext: `LICENSE.md`

Hinweis: Diese Lizenz ist eine kostenfreie Community-/Source-Available-Lizenz mit Rückübermittlungspflicht für Änderungen an öffentlich betriebenen oder weitergegebenen geänderten Versionen. Sie ist nicht als OSI-zertifizierte Open-Source-Lizenz zu verstehen.

Vollständiger Lizenztext

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ShoutcastMedia CMS
Copyright (c) 2026 Marc Prager / ShoutcastMedia.de
License: ShoutcastMedia CMS Community License 1.0 (see LICENSE.md)
Notice: Nutzung kostenfrei, Spenden freiwillig; Änderungen an öffentlich betriebenen oder weitergegebenen Versionen müssen an den Lizenzgeber übermittelt werden.
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# ShoutcastMedia CMS Community License
Version 1.0

Copyright (c) 2026 Marc Prager / ShoutcastMedia.de

Diese Lizenz regelt die Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe, Änderung und den öffentlichen Betrieb der Software „ShoutcastMedia CMS“ einschließlich aller zugehörigen Quellcodedateien, Dokumentationen, Module, Templates, Skripte, Datenbankmigrationen und sonstigen Bestandteile, soweit diese nicht ausdrücklich unter einer anderen Lizenz stehen.

## 1. Lizenzgeber

Lizenzgeber ist:

Marc Prager  
ShoutcastMedia.de  
Kontakt: über die offizielle Projektseite ShoutcastMedia.de beziehungsweise die dort angegebene Kontaktadresse.

## 2. Begriffsbestimmungen

„Software“ bezeichnet das ShoutcastMedia CMS einschließlich Quellcode, Modulen, Plugins, Templates, Datenbankstrukturen, Installationsdateien, Dokumentation und sonstigen mitgelieferten Bestandteilen.

„Originalversion“ bezeichnet die vom Lizenzgeber veröffentlichte unveränderte Version der Software.

„Geänderte Version“ bezeichnet jede Version der Software, bei der Dateien ergänzt, entfernt, bearbeitet, ersetzt, erweitert, umgeschrieben, übersetzt oder funktional verändert wurden.

„Änderungen“ bezeichnet alle Unterschiede zwischen der Originalversion und einer geänderten Version, insbesondere geänderte Dateien, neue Dateien, entfernte Dateien, Patches, Datenbankmigrationen, neue Module, Änderungen an bestehenden Modulen, Sicherheitskorrekturen, Designanpassungen und Funktionsänderungen.

„Weitergabe“ bezeichnet jede Form der Überlassung der Software oder einer geänderten Version an Dritte, unabhängig davon, ob dies kostenfrei, gegen Entgelt, gegen Spende, öffentlich, privat, direkt oder indirekt erfolgt.

„Öffentlicher Betrieb“ bezeichnet den Betrieb der Software oder einer geänderten Version auf einem Server, einer Website, einem Intranet, Extranet, Kundenportal, Streamingportal, Communityportal oder einem sonstigen über ein Netzwerk erreichbaren System, sofern Dritte darauf zugreifen können.

„Lizenznehmer“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die die Software nutzt, kopiert, verändert, weitergibt oder öffentlich betreibt.

## 3. Kostenfreie Nutzung

Der Lizenzgeber stellt die Software kostenfrei zur Verfügung.

Der Lizenznehmer darf die Software unentgeltlich herunterladen, installieren, verwenden, testen, betreiben und für eigene Projekte einsetzen, sofern die Bedingungen dieser Lizenz eingehalten werden.

Spenden sind freiwillig. Eine Spende ist keine Voraussetzung für die Nutzung, Installation, Weitergabe oder den Erhalt der Software.

## 4. Erlaubte Nutzung

Unter Einhaltung dieser Lizenz ist es erlaubt:

1. die Software privat oder gewerblich zu nutzen,
2. die Software auf eigenen Servern oder Webhosting-Systemen zu installieren,
3. Sicherungskopien anzulegen,
4. die Software an eigene Anforderungen anzupassen,
5. eigene Module, Templates oder Erweiterungen zu erstellen,
6. geänderte Versionen zu betreiben,
7. die Software oder geänderte Versionen an Dritte weiterzugeben,
8. kostenfreie Downloads oder kostenfreie Installationspakete bereitzustellen,
9. freiwillige Spenden für Bereitstellung, Hosting, Support oder Weiterentwicklung anzunehmen.

## 5. Pflicht zur Beibehaltung von Hinweisen

Copyright-, Lizenz-, Urheber-, Herkunfts- und Autorenhinweise dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verfälscht werden.

Insbesondere müssen folgende Hinweise in allen Kopien, Weitergaben und geänderten Versionen erhalten bleiben:

- der Name „ShoutcastMedia CMS“,
- der Copyright-Hinweis des Lizenzgebers,
- der Hinweis auf diese Lizenz,
- vorhandene Lizenzdateien wie `LICENSE.md` oder `NOTICE.md`,
- vorhandene Hinweise auf Drittanbieterkomponenten.

Eigene Änderungen dürfen zusätzlich gekennzeichnet werden, dürfen aber nicht den Eindruck erwecken, dass sie vom ursprünglichen Lizenzgeber stammen, sofern dies nicht ausdrücklich bestätigt wurde.

## 6. Änderungen an der Software

Der Lizenznehmer darf die Software verändern.

Änderungen müssen jedoch nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei jeder geänderten Version muss mindestens angegeben werden:

1. welche Dateien geändert wurden,
2. welche Dateien neu hinzugefügt wurden,
3. welche Dateien entfernt wurden,
4. welches Datum die Änderung hat,
5. wer die Änderung vorgenommen hat,
6. eine kurze Beschreibung des Zwecks der Änderung.

Diese Dokumentation kann in einer Datei wie `CHANGELOG.md`, `PATCH_NOTES.md`, `MODIFICATIONS.md` oder in einem vergleichbaren maschinenlesbaren Format erfolgen.

## 7. Pflicht zur Übermittlung von Änderungen an den Lizenzgeber

Wenn der Lizenznehmer eine geänderte Version der Software öffentlich betreibt, veröffentlicht, weitergibt, verkauft, vermietet, Dritten bereitstellt oder Dritten zugänglich macht, muss der Lizenznehmer dem Lizenzgeber die Änderungen übermitteln.

Die Übermittlung muss spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Beginn des öffentlichen Betriebs, der Veröffentlichung oder der Weitergabe erfolgen.

Die Übermittlung muss mindestens eine der folgenden Formen haben:

1. vollständige geänderte Dateien,
2. ein maschinenlesbarer Patch,
3. ein Git-Diff,
4. ein öffentlicher Repository-Link,
5. ein Archiv mit den geänderten Dateien,
6. eine andere technisch gleichwertige Form, die dem Lizenzgeber eine Prüfung der Änderungen ermöglicht.

Die Übermittlung erfolgt über die offizielle Projektseite ShoutcastMedia.de beziehungsweise die dort angegebene Kontaktadresse.

Die Pflicht zur Übermittlung gilt auch dann, wenn die geänderte Version nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich gemacht wird, sofern dieser Nutzerkreis nicht ausschließlich aus dem Lizenznehmer selbst besteht.

## 8. Keine Übermittlungspflicht bei rein privater Nutzung

Änderungen, die ausschließlich privat, lokal oder intern genutzt werden und keinem Dritten zugänglich gemacht werden, müssen nicht an den Lizenzgeber übermittelt werden.

Sobald eine geänderte Version jedoch öffentlich betrieben, weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht wird, entsteht die Pflicht zur Übermittlung gemäß Abschnitt 7.

## 9. Kein Anspruch auf Aufnahme von Änderungen

Die Übermittlung von Änderungen begründet keinen Anspruch darauf, dass der Lizenzgeber diese Änderungen übernimmt, veröffentlicht, pflegt, unterstützt oder in die Originalversion integriert.

Der Lizenzgeber darf übermittelte Änderungen prüfen, ablehnen, übernehmen, anpassen, zusammenführen oder veröffentlichen.

## 10. Rechte an übermittelten Änderungen

Der Lizenznehmer erklärt, dass er berechtigt ist, die übermittelten Änderungen an den Lizenzgeber zu übermitteln.

Mit der Übermittlung der Änderungen räumt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber ein dauerhaftes, weltweites, unentgeltliches, nicht ausschließliches Recht ein, diese Änderungen zu prüfen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, in die Software zu integrieren, zu veröffentlichen und unter dieser oder einer späteren kompatiblen Lizenz weiterzugeben.

Der Lizenznehmer bleibt Inhaber seiner eigenen Rechte an selbst erstellten Änderungen, soweit solche Rechte bestehen.

## 11. Weitergabe der Software

Die Software darf weitergegeben werden, sofern:

1. diese Lizenz vollständig beigefügt wird,
2. Copyright- und Herkunftshinweise erhalten bleiben,
3. der Empfänger auf diese Lizenz hingewiesen wird,
4. bei geänderten Versionen die Änderungen dokumentiert werden,
5. bei geänderten Versionen die Pflicht zur Übermittlung gemäß Abschnitt 7 erfüllt wird.

Die Weitergabe darf kostenfrei erfolgen. Die Annahme freiwilliger Spenden ist erlaubt.

Eine entgeltliche Weitergabe, kommerzielle Bündelung oder Aufnahme in kommerzielle Produkte ist nur erlaubt, wenn diese Lizenz vollständig eingehalten wird.

## 12. Keine Entfernung der Update-, Lizenz- und Herkunftshinweise

Funktionen, Hinweise oder Dateien, die auf Lizenz, Herkunft, Autor, Projektseite, Updatequelle, Sicherheitshinweise oder Dokumentation verweisen, dürfen nicht ohne sachlichen Grund entfernt oder irreführend verändert werden.

Eigene Forks oder geänderte Versionen müssen klar als solche erkennbar sein, wenn sie öffentlich weitergegeben oder betrieben werden.

## 13. Marken und Projektname

Diese Lizenz gewährt keine Markenrechte.

Der Name „ShoutcastMedia“, das Logo, Projektkennzeichen, Domains und sonstige Marken oder geschäftliche Kennzeichen des Lizenzgebers dürfen nicht so verwendet werden, dass der Eindruck entsteht, eine geänderte Version sei eine offizielle Version des Lizenzgebers, sofern keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vorliegt.

Geänderte Versionen dürfen beispielsweise bezeichnet werden als:

„Basierend auf ShoutcastMedia CMS“  
„Fork von ShoutcastMedia CMS“  
„Angepasste Version von ShoutcastMedia CMS“

## 14. Drittanbieterkomponenten

Die Software kann Komponenten Dritter enthalten.

Solche Drittanbieterkomponenten unterliegen ihren jeweiligen eigenen Lizenzen. Diese Lizenz ändert keine Rechte oder Pflichten aus Drittanbieterlizenzen.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Drittanbieterlizenzen zu beachten und deren Hinweise nicht zu entfernen.

## 15. Sicherheit und verantwortungsvolle Offenlegung

Wer Sicherheitslücken in der Software oder einer geänderten Version entdeckt, soll diese verantwortungsvoll an den Lizenzgeber melden.

Sicherheitsrelevante Änderungen, Patches oder Fixes, die in einer öffentlich betriebenen oder weitergegebenen geänderten Version verwendet werden, müssen gemäß Abschnitt 7 an den Lizenzgeber übermittelt werden.

Der Lizenznehmer darf Sicherheitslücken nicht absichtlich ausnutzen, veröffentlichen oder Dritten zugänglich machen, solange dadurch Nutzer, Betreiber oder Installationen gefährdet werden.

## 16. Verbot missbräuchlicher Nutzung

Die Software darf nicht verwendet werden für:

1. rechtswidrige Zwecke,
2. den unbefugten Zugriff auf fremde Systeme,
3. Schadsoftware,
4. Phishing,
5. Spam,
6. Täuschung über Herkunft oder Betreiber,
7. Entfernung von Lizenz- oder Urheberhinweisen mit Täuschungsabsicht.

Diese Klausel beschränkt nicht die Nutzung für rechtmäßige Inhalte, Communities, Webradios, Portale oder sonstige legale Projekte.

## 17. Support und Gewährleistung

Die Software wird kostenfrei und ohne Anspruch auf Support bereitgestellt.

Ein Anspruch auf Fehlerbehebung, Updates, Sicherheitsupdates, Kompatibilitätsanpassungen, Installationshilfe oder technische Unterstützung besteht nicht, sofern dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wurde.

Spenden begründen keinen Anspruch auf Support, bevorzugte Behandlung, Funktionsentwicklung oder Gewährleistung.

## 18. Haftungsausschluss

Die Software wird „wie sie ist“ bereitgestellt.

Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung und keine Haftung für:

1. Fehlerfreiheit,
2. Funktionsfähigkeit,
3. Sicherheit,
4. Kompatibilität,
5. Datenverlust,
6. Betriebsunterbrechungen,
7. entgangenen Gewinn,
8. Schäden durch fehlerhafte Installation,
9. Schäden durch Änderungen Dritter,
10. Schäden durch unsachgemäße Nutzung.

Der Lizenznehmer nutzt die Software auf eigenes Risiko.

## 19. Beendigung der Lizenz bei Verstoß

Bei einem wesentlichen Verstoß gegen diese Lizenz enden die dem Lizenznehmer eingeräumten Rechte automatisch, sofern der Verstoß nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Hinweis durch den Lizenzgeber behoben wird.

Ein wesentlicher Verstoß liegt insbesondere vor bei:

1. Entfernung von Copyright- oder Lizenzhinweisen,
2. Weitergabe ohne Lizenztext,
3. öffentlichem Betrieb oder Weitergabe geänderter Versionen ohne Übermittlung der Änderungen,
4. irreführender Darstellung einer geänderten Version als offizielle Originalversion,
5. Verletzung von Drittanbieterlizenzen,
6. missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung.

Nach Beendigung der Lizenz muss der Lizenznehmer die Nutzung, Weitergabe und den öffentlichen Betrieb der Software einstellen, sofern keine neue Erlaubnis des Lizenzgebers erteilt wird.

## 20. Wiederherstellung der Lizenzrechte

Wenn der Lizenznehmer einen Lizenzverstoß vollständig behebt und alle ausstehenden Pflichten erfüllt, insbesondere die Übermittlung fehlender Änderungen nachholt, kann der Lizenzgeber die Lizenzrechte wiederherstellen.

Die Wiederherstellung erfolgt nicht automatisch, sondern bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Lizenzgeber.

## 21. Keine Übertragung zusätzlicher Rechte

Diese Lizenz überträgt keine Eigentumsrechte an der Software.

Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben beim Lizenzgeber oder bei den jeweiligen Rechteinhabern.

## 22. Änderungen dieser Lizenz

Der Lizenzgeber kann neue Versionen dieser Lizenz veröffentlichen.

Für eine bestimmte veröffentlichte Version der Software gilt die Lizenzversion, die dieser Softwareversion beiliegt, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Lizenzversion zugelassen wird.

## 23. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam, undurchsetzbar oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung soll eine wirksame Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

## 24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Lizenzgebers.

## 25. Kurzfassung ohne Rechtswirkung

Diese Kurzfassung dient nur der Orientierung und ersetzt nicht den vollständigen Lizenztext.

Du darfst ShoutcastMedia CMS kostenlos nutzen, kopieren, verändern und weitergeben.

Spenden sind freiwillig.

Wenn du eine geänderte Version öffentlich betreibst oder weitergibst, musst du die geänderten Dateien oder einen Patch innerhalb von 30 Tagen an den Lizenzgeber übermitteln.

Copyright-, Lizenz- und Herkunftshinweise dürfen nicht entfernt werden.

Die Software wird ohne Gewährleistung bereitgestellt.